Gewerbeabfallverordnung

Was beabsichtigt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)?

Am 1. August 2017 trat die novellierte GewAbfV in Kraft. Zweck ist die getrennte Erfassung stofflich verwertbarer Abfälle. Dadurch sollen mehr Abfälle als in der Vergangenheit recycelt werden.

Abfallerzeuger treffen durch die GewAbfV verschiedene Pflichten. In Bezug auf Bauabfälle sind das:

 

1. Die getrennte Erfassung folgender Abfälle

1. Beton

2. Bitumgemische

3. Dämmmaterial

4. Gipsbaustoffe

5. Glas

6. Holz

7. Kunststoffe

8. Metall

9. Ziegel

 

2. Die Dokumentation der Mengen und Entsorgungswege sämtlicher Bauabfälle

Der Abfallerzeuger (Bauherr oder ggf. Baufirma) ist verpflichtet, den Nachweis über die entsprechenden Entsorgungswege gegenüber der Behörde zu erbringen. Die Sammlung von Gemischten Bau- und Abbruchabfällen ist ausnahmsweise dann erlaubt, wenn die getrennte Erfassung wirtschaftlich nicht zumutbar oder technisch nicht möglich ist. Diese Gemische müssen dann einer Vorbehandlungsanlage für Bau- und Abbruchabfälle zugeführt werden.

Ein Verstoß gegen die Getrennthaltungspflicht stellt nach §13 GewAbfV eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Die lokal zuständigen Behörden führen seit 2020 verstärkt Kontrollen durch. Die Dokumentationen müssen auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.

Ablauf der Dokumentation

Bild ist in arbeit!

 

Gemische (nur im Ausnahmefall)

1. Gemischter Bauschutt (AVV 170107) à Gemische, die weitestgehend Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik enthalten

2. Gemischte Baustellabfälle (AVV 170904) à Gemische, die weitestgehend Kunststoffe, Metalle oder Holz enthalten

Ablauf der Dokumentation

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Mit UrbanAnts bist Du auf der sicheren Seite. Die getrennte Erfassung der unter Punkt 1 aufgelisteten Abfallarten ist mit unserem Urban Big Bag L für viele Bauvorhaben technisch und wirtschaftlich möglich. Die verordnungskonforme Dokumentation können wir selbstverständlich auch vorbereiten. 

 

Weitere Hinweise findest Du hier:

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

www.berlin.de/gewerbeabfallverordnung

https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/abfall/abfallstrategien/download/flyer_bauabfall.pdf

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